Dienstag, März 27, 2007

"Swiss made"-Kriterien

Welche Uhr darf das gemäss Fédération horlogère (FH) offizielle Label "Swiss made" tragen? Bislang ist es noch so:
  • Das Kaliber kommt aus der Schweiz.
  • Das Kaliber wurde in der Schweiz eingeschalt und
  • der Hersteller hat die Endabnahme in der Schweiz durchgeführt.
Kaliber
  • Die Montage muss in der Schweiz erfolgt sein.
  • Das Werk muss in der Schweiz geprüft sein.
  • Die Kosten der Schweizer Fertigung müssen mindestens 50 Prozent betragen, jedoch die Kosten der Montage herausgerechnet.
Wenn das Werk die Parameter erfüllt, die Uhr jedoch ausserhalb der Schweiz montiert wurde, dann darf die Uhr nur "mouvement suisse" oder "Swiss movement" tragen.

Armband
Das Armband darf "Swiss made" gelabelt sein, wenn
  • es im Wesentlichen in der Schweiz gefertigt wurde,
  • dort mindestens 50 Prozent der Produktionskosten entstanden sind und
  • die Uhr ebenfalls "Swiss made" ist.
Entspricht die Uhr dem nicht, dann darf das Armband lediglich z.B. "Swiss wristlet" tragen.

Gehäuse
Das Gehäuse darf "Swiss case" tragen wenn
  • wesentliche Schritte der Fertigung muss in der Schweiz erfolgt sind,
  • seine Montage und Kontrolle in der Schweiz stattfanden und
  • über 50 Prozent der Fertigungskosten in der Schweiz anfielen, den Materialwert herausgerechnet.
"Swiss Quartz"
Ist eine Irreführung durch Hersteller ausserhalb der Schweiz. Es würde bedeuten, dass es eine Schweizer Uhr wäre, was falsch ist.

"Swiss Parts"
Diese Markierung durch Hersteller ausserhalb der Schweiz soll bedeuten, dass die Teile der Uhr aus der Schweiz stammen, der Zeitmesser jedoch im Ausland montiert wurde. Das Label gehört maximal auf den Urhwerk, jedoch nicht auf die Uhr.

Das ist der Stand per heute. Der Verband der Schweizerischen Uhrenindustrie FH plant nun, die Kriterien für das Label "Swiss made" zu verschärfen:
  • die Fertigungskosten einer mechanischen Schweizer Uhr müssten zu mindestens 80 Prozent in der Schweiz entstanden sein
  • eine elektronische Schweizer Uhr bedarf mindestens 60 Prozent der in der Schweiz angefallenen Fertigungskosten, die Konstruktion und Bau des Prototypen muss zudem in der Schweiz erfolgen. Batterie und Rohstoffe werden herausgerechnet.
Die Generalversammlung soll am 28. Juni 2007 über die Neuerungen entscheiden. Wie dem auch sei, die Manufakturen dürfte das eher weniger berühren.

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